Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge. Etwaige Sondervereinbaringen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung, um Verbindlichkeit zu erlangen.

2.
Preise sind nur dann verbindlich, wenn der Auftrag bestätigt ist. Die Preise verstehen sich ausschl. sämtlicher Formen von Abgaben, darunter Mehrwersteuer, sowie Kosten für Verpackung, Zertifikat, Versicherung und Versandkosten.

3.
Angebote sind immer unverbindlich.

4.
Aufträge werden unter Verbehalt befriedingender Kulturen und jeder Form der höheren Gewalt, die uns an der vollständigen und termingerechten Ausführung der Aufträge hindert, gebucht. Davon betroffen sind Auseinandersetzungen am Arbeitsmarkt, Streiks, Aussperrungen und jeder andere Umstand, den wir nicht zu verantworten haben, wie z.B. Feuer, Krieg, Devisenbewirtschaftung, Mängel an Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerungen bei solchen Lieferungen, die auf einen der unter dieser Ziffer genannten Umständen.

5.
Die Verpackung erfolgt unter Berücksichtigung der Art der Ware, der Saison und der Transportzeit auf Kosten des Käufers.

6.
Ein Zertifikat, das den Bestimmungen des Einfuhrlandes genügt, liegt allen Sendungen bei. Die Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

7.
Die Güter werden ab Baumschule geliefert, und der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand erfolgt auf die nach unserem Ermessen beste und preiswerteste Weise, es sei denn, dass wir vom Käufer besondere Anweisungen erhalten haben.

8.
Etwaige Beanstandungen sind, damit ihnen stattgegeben werden kann, spätestens 5 Tage nach Ankunft der Güter an dem von Käufer angegebenen Bestimmungsort uns gegenüber schriftliche geltend zu machen. Etwaige Nachlässe bei der Kaufsumme/Schadenersatzsumme beschränken sich auf den Rechnungsbetrag, der nicht überschritten werden kann.

9.
Der Verkäufer haftet nicht für Wachstum, da Witterungsbedingen, Kultivierungsverhältnisse und ähnliches von entscheidender Bedeutung sind. Eine Garantie für die Echtheit der Sorte wird übernommen. Ein etwaiger Schadensersatz kann jedoch den Rechnungsbetrag nicht übersteigen.

10.
Die Zahlung der Waren hat spätestens 8 Tage nach Ankunft der Waren zu erfolgen. Bei einer späteren Zahlung werden Zinsen in Höhe von 1,5% je angefangenem Monat, vom Rechnungsdatum an gerechnet, zugeschlagen. Beträge unter DKK 500,00 werden jedoch per Nachnahme erhoben. Jedoch wird nach Vereinbarung uns behannten und soliden Kunden ein zinsfreier Kredit von 60 Tagen ab Lieferdatum gewährt. Für ein weiteres Ziel als 2 Monate werden Zinsen 1,5% pr. Monat berechnet. Falls wir aber unvorteilhafte Auskünfte zur finanziellen Situation des Käufers haben sollten, behalten wir uns das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

11.
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.

  1. Sämtliche von uns - auch zukünftig - gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seinen. Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungsbetrages einschl. Mehrwertsteuer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiterverkauft wurde. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. Wir sind berechtigt, diese Bef Zahlungsverpflich tungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderugen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzeigen.
  3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass hieraus für uns Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit andeen uns nicht gehörenden Waren erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Verhältnis zum Rechnungswert der übrigen Waren. Der Käufer verwahrt die neue Sache unentgeltlich für uns.
  4. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurücfordern; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies schriftlich.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichen zu versichern.
  7. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn ihr Wert die zu sichernden Forderugen um mehr als 20% übersteigt.


12.
Streitigkeiten bezüglich der Lieferung unter den vorliegenden Bedingungen sind nach dänischem Recht zu regeln. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Skive.